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SUMMARY:Zoom-Veranstaltung zur Außerklinischer Intensivpflege (AKI)
DESCRIPTION:Online-Veranstaltung zum Thema:  \nAußerklinische Intensivpflege bei Neurologischen- oder Stoffwechselerkrankungen (ohne invasive Beatmung)  \nReferentinnen und Referenten:  \nTatjana Reitzig – Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. DGM  \nSebastian Lemme – FORUM GEHIRN e.V.  \nHenriette Cartolano – INTENSIVkinder zuhause e.V.  \nWorum geht es in der Online-Veranstaltung?  \nIn der öffentlichen Diskussion überwiegen „Beatmung“ und „Trachealkanüle“ als Voraussetzungen für eine Verordnung von Außerklinischer Intensivpflege (AKI) ab 31.10.23.  \nFakt jedoch ist\, dass auch andere vitale Funktionseinschränkungen einer ständigen Krankenbeobachtung und Interventionsbereitschaft bedürfen.  \nFakt ist auch\, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt haben\, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten nach AKI gegenüber der Häuslichen Krankenpflege (HKP) – Ziffer 24\, weder erweitert noch eingeschränkt werden soll.  \nDer Workshop  \n\nerläutert die in diesen Fällen notwendigen Zugangsvoraussetzungen zur AKI (§ 37c SGB   V\, in denen spezielle Krankenbeobachtung und Interventionsbereitschaft durch eine examinierte Pflegefachkraft im gesamten Versorgungszeitraum erforderlich ist (Ausnahmen im persönlichen Budget) \nzeigt einen möglichen Weg auf\, weiterhin über die häusliche Krankenpflege\, eine (über mehrere Stunden zusammenhängende) Krankenbeobachtung über HKP nach § 37 SGB\, verordnet zu bekommen \nzeigt die Probleme und Folgen auf\, die für zahlreiche Betroffenengruppen durch Streichung der Ziffer 24 im Leistungsverzeichnis der HKP (§37 SGB V) entstehen. \n\nWenn ihr Lust auf diese und weitere Informationen sowie die gemeinsame Diskussion habt\, nicht sicher seid\, ob ihr zum Kreis der Anspruchsberechtigten für die außerklinische Intensivpflege gehört\, weil ihr bisher  \n\nhäusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V zusammenhängend über mehrere Stunden täglich verordnet bekommen habt\, \n„ständige Interventionsbereitschaft“ in der Verordnung genannt wurde\, \noder bisher das Stichwort „Spezielle Krankenbeobachtung“ in eurer Verordnung auftauchte\, \n\nmeldet euch bis zum 22. Juli zur Veranstaltung an unter: anmeldung@leben-mit-aki.de. Es gibt 50 Plätze. Die Einwahl wird nach der Anmeldefrist verschickt. 
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