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Wissen für zukünftige Hygienebeauftragte

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Das Fortbildungsangebot des Niedersächsischem Landesgesundheitsamts „Lehrgang zur Qualifizierung von Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen und Diensten“ vom 10. März bis 9. September 2025 richtet sich an Pflegefachkräfte in Alten- und Pflegeheimen, Tagespflegeeinrichtungen, stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe, ambulanten Pflegediensten und Intensivpflegediensten, die dort als Hygienebeauftragte eingesetzt werden. Für andere Berufsgruppen, wie zum Beispiel Medizinische Fachangestellte, Heilerziehungspflegende oder Hauswirtschaftskräfte, die in den genannten Einrichtungen als Hygienebeauftragte eingesetzt sind, steht der Lehrgang ebenfalls offen.
Der Kurs umfasst insgesamt 120 Stunden, aufgeteilt in Grundlagen und weiterführende Themen (96 Stunden) sowie einen innerbetrieblichen Praxisanteil (24 Stunden).
Nach § 35 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz sind die Bundesländer dazu ermächtig, unter anderem auch die Qualifikation von Hygienebeauftragten, die in stationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe eingesetzt werden, durch Verordnung zu regeln. Die Lehrgangsinhalte sind so konzipiert, dass sie voraussichtlich die Anforderungen der anstehenden Niedersächsischen Pflegehygieneverordnung erfüllen.
 Weitere Informationen gibt es auf der Homepage.

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