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Von der Ausbildung bis zur Beschäftigungssicherung: Aufgaben der SBV für (junge) schwerbehinderte Menschen

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Vom 24. Februar bis zum 20. März richtet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) in Kooperation mit dem Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) einen digitalen Austausch zur Förderung der Ausbildung und Einstellung von schwerbehinderten jungen Menschen und der anschließenden Beschäftigungssicherung durch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) aus.

Die Diskussion richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, Eltern, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Ausbildungsvertretung, Betriebs- und Personalräte sowie Betriebe und Dienststellen, Arbeitsagenturen, Inklusionsämter, Integrationsfachdienste, Schulen, Beratende oder Jobcoaches. Ziel ist ein offener Austausch über Möglichkeiten, Herausforderungen und Unterstützungsbedarfe bei der Ausbildungsplatz- und Jobsuche und beim Übergang von der Schule in die Ausbildung. Schwerpunkt ist die Rolle der SBV bei der Gestaltung der Ausbildung für junge Menschen sowie bei der Sicherung ihrer Beschäftigung.

Während der Online-Diskussion sollen unter anderem folgende Fragen im Fokus stehen:

  • Die Bundesagentur für Arbeit wird bei freigemeldeten Arbeitsplätzen nur aufgrund eines „Vermittlungsauftrags“ tätig: Was bedeutet das für die Praxis?
  • Welche Erfahrungen gibt es mit der Berichtspflicht der Arbeitgeber über die Beschäftigung schwerbehinderter und behinderter Auszubildender (§ 155 II 2 SGB IX)? Welche Verbesserungen sind möglich?
  • Ist die SBV auch für Praktika zuständig?
  • Was bedeutet die Pflicht zur Beschäftigung eines „angemessenen“ Teils von schwerbehinderten Auszubildenden (§ 155 II 1 SGB IX)?
  • Wie kann das Potenzial für das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) und anderer auf schwerbehinderte Menschen angepasster Ausbildungsformen (verzahnte Ausbildung, assistierte Ausbildung) vollständig genutzt werden?
  • Welche Regelungen einer Inklusionsvereinbarung können diesen Prozess unterstützen?

Der rund dreiwöchige Austausch wird in dem interaktiven Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ (FMA) durchgeführt. Alle Interessierten sind Seite 2 von 2

dazu eingeladen, einem Team aus Expertinnen und Experten ihre Fragen zu stellen und mitzudiskutieren.

Die folgenden Expertinnen und Experten begleiten den Austausch fachlich:

  • Constantin Eberhardt, Rechtsanwalt, Leipzig
  • Irene Husmann und Julia Loose, Beratungsstelle handicap, Hamburg
  • Dr. Doreen Kalina, Richterin am Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven
  • Joachim Steck, Vorsitzender der Gesamtschwerbehindertenvertretung Landesbank Baden-Württemberg; Stv. Landesverbandsvorsitzender und Bezirksverbandsvorsitzender Sozialverband VdK Nordwürttemberg

Die Diskussion erfolgt im Rahmen des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.

Zur Online-Diskussion im Forum: FMA.reha-recht.de

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter: www.reha-recht.de/vinka

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