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Entlastung von Krankenversicherten

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Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz regelt zur Entlastung von Arbeitnehmern und Rentnern, dass der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zur Hälfte vom Arbeitgeber und bei Rentnern von der Rentenversicherung getragen wird.
Das gilt auch für den Zusatzbeitragssatz. Dieser Zusatzbeitrag ist von einem Prozent auf 0,9 Prozent gesenkt worden und darf von Krankenkassen, deren Finanzreserven eine Monatsausgabe übersteigen, nicht mehr angehoben werden. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird allerdings um 0,5 Prozentpunkte angehoben, um damit ausgabenwirksame Verbesserungen zu finanzieren.

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