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Berufsbild der Künstlerischen Therapien soll geregelt werden

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) tritt in den Dialog mit der Politik, um eine Richtlinie und ein Berufsgesetz für Künstlerische Therapien auf den Weg zu bringen. Diesem Ziel dient ein Parlamentarischer Abend, der am 9. Juni 2026 unter Schirmherrschaft der Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Dr. Tanja Machalet, in Berlin stattfindet. „Eine solche Regelung ist vor allem zum Schutz der Patientinnen und Patienten essentiell“, sagt Professor Dr. Lutz Neugebauer, Vorsitzender der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft (DMtG), die zur BAG KT gehört. Zu den Künstlerischen Therapien zählen Kunst-, Musik-, Tanz- und Theatertherapie – bei diesen Formen der Psychotherapie steht der nonverbale Ausdruck im Mittelpunkt.

Künstlerische Therapien sind seit den 50er Jahren in Deutschland im stationären Bereich gut verankert. Die Spanne ihrer Anwendungsgebiete reicht inzwischen von Depression und Demenz über Frühgeburt, Krebs, psychische Erkrankungen wie Schizophrenie, Parkinson und Schlaganfall bis hin zu chronischen Schmerzen und palliativer Begleitung – in 34 Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sind Künstlerische Therapien aktuell genannt. Die BAG KT vertritt bundesweit über 5000 Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten.

Wenn Sprache an ihre Grenze stößt

Nicht selten arbeiten die Therapeutinnen und Therapeuten mit besonders vulnerablen Gruppen wie geflüchteten Kindern, (kriegs)traumatisierten Personen, Frühchen, Kindern mit geistigen Einschränkungen oder Erkrankungen aus dem Autismus-Spektrum. „Insbesondere in Fällen, in denen sprachgebundene Verfahren an ihre Grenzen stoßen, können Künstlerische Therapien wichtige Verarbeitungsprozesse anstoßen und Leiden lindern“, betont Neugebauer. „Der Umgang damit gehört jedoch in qualifizierte Hände.“ Genau hier liege ein Schwachpunkt, so Neugebauer.

Politik ist jetzt gefragt: Standards in Gesetzesform überführen

Denn bisher gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Schutz für das Berufsbild der Künstlerischen Therapien. Um diese Leerstelle zu füllen, hat die BAG KT in verschiedenen Expertensymposien ein Berufsbild mit Qualifikationsanforderungen und Studieninhalten erarbeitet; auch haben Mitgliedsverbände Zertifizierungen entwickelt, damit diese Qualitätsstandards nach außen sichtbar gemacht werden können. „Doch es fehlen verbindliche Regelungen für die Berufsausübung“, sagt Neugebauer. „Letzten Endes ist derzeit für Patientinnen und Patienten nicht erkennbar, wer ein Studium oder eine mehrjährige postgraduierte Ausbildung absolviert hat – und wer lediglich einen Wochenendkurs besucht hat.“ Die erarbeiteten Standards müssten nun dringend in ein verbindliches Berufsgesetz überführt werden. „Wir sind dankbar, wenn die Politik dieses Thema vorantreibt“, sagt Neugebauer.

Erstattung auch ambulant ermöglichen

Als ersten Schritt auf dem Weg zu einem Berufsgesetz will die BAG KT eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) anstoßen. Grund: Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Musik- und Tanztherapie zwar als stationäre Leistungen, nicht aber im ambulanten Bereich – der kann derzeit nur von Selbstzahlenden in Anspruch genommen werden. „Das widerspricht unserer Sozialgesetzgebung und auch der UN-Behindertenrechtskonvention, wonach die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen sind“, kritisiert Neugebauer. Ihnen ist die sprachgebundene Psychotherapie häufig verschlossen. „Hier können Angebote wie die Musik- und Tanztherapie nicht nur Teilhabe ermöglichen, sondern auch eine Versorgungslücke schließen“, fügt der Musiktherapeut hinzu. Über die Erstattung ambulanter Leistungen befindet der G-BA. „Es bedarf aber eines Auftrages durch den Gesetzgeber, und der ist dringend notwendig“, sagt Neugebauer.

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